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Startseite > Sakramente > Trauung

Trauung

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Oft haben Brautleute nicht die gleiche oder gar keine Konfession, oft gehören sie nicht der gleichen Religionsgemeinschaft an. Heiraten kann man trotzdem, wenn bestimmte Regeln befolgt werden. Auch die Segnung von gleichgeschlechtlichen Paaren ist möglich.

Ökumenisch

Verschiedene Konfessionen sind kein Problem. Beide Konfessionen erkennen jeweils die andere Trauung an. Ob Ihre Trauung reformiert oder katholisch ist, entscheiden Sie mit der Wahl der Kirche und der Pfarrerin. Es können auch Pfarrer beider Konfessionen anwesend sein, was in der Regel aber mehr Vorbereitung braucht.

Interreligiös

Eine religiöse Trauzeremonie, in der zwei Religionen gleichberechtigt berücksichtigt werden, ist nicht möglich. Die Kirchen ermutigen statt dessen die christlichen Partner, ihre Glaubensüberzeugung zu leben und diejenige des Gegenübers zu achten. Auf dieser Basis ist auch eine kirchliche Trauung gemischtreligiöser Paare möglich.

Christlich-muslimische Heirat

Für die Trauung von christlich-muslimischen Paaren bietet die folgende Broschüre Hilfe zur Vorbereitung der Trauung und skizziert den kulturellen und religiösen Kontext einer solchen Trauung. Sie stellt grundsätzliche Überlegungen an und bietet liturgische Hinweise an, wie die Feier gestaltet werden kann, dazu eine Auswahl von passenden Bibelstellen und Koranversen.

Outdoor

Wenn Sie eine kirchliche Hochzeit ausserhalb einer Kirche wünschen (auf einem Berg, im Wald, unter Wasser …), fragen Sie einen Pfarrer Ihrer Wahl an, ob er bereit ist, mit Ihnen diesen Gottesdienst zu feiern. Die Antwort wird unter anderem davon abhängen, ob die Pfarrperson in Ihren Hochzeitsvorstellungen Aspekte einer kirchlichen Trauung (Gemeinschaft, Bitte um Gottes Segen für das Brautpaar) wiedererkennt oder nicht.

Gleichgeschlechtliche Segnung

Etliche reformierte Landeskirchen bieten Feiern und Segnungen für gleichgeschlechtliche Paare an.

Im Original erschienen auf ref.ch.

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Kirchen-Eintritt

Ein Kirchenaustritt muss nicht endgültig sein. Jedes Jahr werden in der ganzen Schweiz zahlreiche Erwachsene wieder der römisch-katholischen Kirche bei.

Wenn Sie früher aus der reformierten Kirche ausgetreten sind und nun wieder eintreten möchten, teilen Sie dies der Kirchenpflege Ihrer Kirchgemeinde mit. Für die Kantone Aargau, Baselland, Solothurn und Zürich können Sie auch ganz einfach über die Website kircheneintritt.ch eintreten.

Adresse

Kirchgemeinde Beispiel
Beispielstrasse 12
8000 Mein Ort

Tel. 044 234 56 78
info@meinewebsite.ch

Öffnungszeiten

Montag und Mittwoch
9.00–11.30 und 13.30–16.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag
9.00–11.30 Uhr

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