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Sakramente

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Die Taufe ist die Aufnahme in die Gemeinschaft der Christen. Voraussetzungen dazu sind die Bereitschaft der Eltern, ihr Kind christlich zu erziehen und die Zugehörigkeit mindestens eines Elternteils in einer der Landeskirchen.
Der Zeitpunkt der Taufe ist in den Landeskirchen üblicherweise im Säuglings- oder Kindesalter. Die Eltern können aber auch einen späteren Zeitpunkt wählen.
Ansprechpartner dafür ist das Pfarramt Ihrer Kirchgemeinde. Suchen Sie einen für Sie und Ihre Familien, Patinnen und Paten geeigneten Termin, den Sie mit dem Pfarrer Ihres Wohnorts vereinbaren. Der Seelsorger oder die Seelsorgerin wird mit Ihnen ein persönliches Gespräch verabreden.

Konfessionszugehörigkeit

Eltern, die verschiedenen Konfessionen angehören, müssen entscheiden, in welcher Kirche bzw. auf welche Konfession das Kind getauft werden soll. Die Taufe wird von allen Landeskirchen gegenseitig anerkannt. Dennoch sollten sich die Eltern rechtzeitig über die Konfessionszugehörigkeit des Kindes entscheiden, spätestens bis zum Schuleintritt.
Weitere Informationen finden Sie auch auf den Sites der reformierten Kantonalkirchen.

Text im Original erschienen auf ref.ch.

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Kirchen-Eintritt

Ein Kirchenaustritt muss nicht endgültig sein. Jedes Jahr werden in der ganzen Schweiz zahlreiche Erwachsene wieder der römisch-katholischen Kirche bei.

Wenn Sie früher aus der reformierten Kirche ausgetreten sind und nun wieder eintreten möchten, teilen Sie dies der Kirchenpflege Ihrer Kirchgemeinde mit. Für die Kantone Aargau, Baselland, Solothurn und Zürich können Sie auch ganz einfach über die Website kircheneintritt.ch eintreten.

Adresse

Kirchgemeinde Beispiel
Beispielstrasse 12
8000 Mein Ort

Tel. 044 234 56 78
info@meinewebsite.ch

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Montag und Mittwoch
9.00–11.30 und 13.30–16.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag
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